Glossar für Gebäudereinigung und Facility Managment


icon-gebäudereinigung  Gebäudereinigerhandwerk

Die geschichtliche Entstehung des Gebäudereinigerhandwerks geht auf das 17.Jahrhundert zurück.
Nach dem dreißigjährigen Krieg zogen in Norddeutschland sogenannte Wand- und Wagenwäscher mit Bürsten,
Besen sowie Leitern und Kübeln bepackt in die Städte um Fassaden zu reinigen.

Der Beruf des Gebäudereinigers ist als Handwerksberuf seit 1934 staatlich anerkannt. Cirka 2600 Betriebe,
von denen einige schon mehr als 100 Jahre existieren, haben sich in Innungen zusammengeschlossen.

Um diesen Beruf erlernen zu können, sollte man Freude im Umgang mit Menschen haben, körperlich fit sein und ein wenig handwerkliches Geschick besitzen. Grundlegende mathematische Kenntnisse sollten ebenfalls vorhanden sein.
In der Berufsschule werden spezielle Kenntnisse vermittelt u.a. in Reinigungstechnik, Mathematik, Chemie, Wirtschaft

Der Gebäudereiniger bekommt nach dreijähriger Ausbildung/Prüfung einen Gesellenbrief.
Danach kann er eine Meisterprüfung ablegen, was heute nicht mehr zwingend ist, um einen Betrieb zu gründen.

icon-gebäudereinigung  Arbeitsfelder einer Gebäudereinigung

Eine Gebäudereinigung hat viel mit Kunden zu tun und ihre Arbeitsfelder umfassen Bereiche wie z.B.:
Glasreinigung, Unterhaltsreinigung, Fassadenreinigung, Graffitientfernung, Teppichreinigung, Bodenreinigung,
Krankenhausreinigung, Schädlingsbekämpfung, Dekontaminationsarbeiten, Freiflächenreinigung
und viele mehr.
Dafür benötigt die Gebäudereinigung spezielle Fachkentnisse, um den Schmutz zu beseitigen.

icon-gebäudereinigung  Facility Management

Viele Gebäudereinigung bieten Ihren Kunden auch Facility Management an. Dabei handelt es sich um eine komplette Instandhaltung eines Gebäudes. Unter den normalen Tätigkeiten einer Gebäudereinigung gehören hierzu auch:
Hol-und Bringdienste, Winterdienst, Gartenpflege, Hausmeisterservice, Malerarbeiten und viele mehr...

icon-gebäudereinigung  Mindestlohn

Am 9. März 2007 beschloss der Deutsche Bundestag die Aufnahme der Gebäudereiniger-Branche
in die Bestimmungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz.

Die zur zeit 850.000 gewerblichen Arbeitnehmer haben künftig Anspruch auf einen tariflichen Mindestlohn,
den die Arbeitgeber und die IG Bauen-Agrar-Umwelt auf 7,87 Euro pro Stunde in Westdeutschland
und 6,36 Euro in Ostdeutschland vereinbarten.

Ab 1. Januar 2008 wird der tarifliche Mindestlohn um 3,5% erhöht, darauf einigten sich die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
und die Arbeitgeber bei ihren Tarifverhandlungen für das Gebäudereinigerhandwerk Mitte August 2007.
Der Neue Tarifvertrag wurde am 04.09.2007 von beiden Seiten unterzeichnet und tritt am 01.01.2008 in Kraft.
Der Mindestlohn für Gebäudereiniger im Westen beträgt dann 8,15 Euro und im Osten 6,58 Euro.
Dies ergiebt sich aus der aktuellen Mindestlohntabelle für Gebäudereinigung.